Hilfe, meine Daten und Fotos sind im Internet
E-Mail-Adressen und andere Kontaktdaten können gesammelt und illegal für Werbung oder Betrug verwendet werden. Unerwünschte und unerlaubte Zusendungen per E-Mail sind dann die Folge.
Vergessen Sie nie, dass das Internet weltweiten Zugriff auf Informationen bietet und dass Sie – sobald Sie Informationen veröffentlicht haben – keine Kontrolle mehr über deren Weiterverwendung haben. Machen Sie sich bewusst, dass personenbezogene Angaben (Kontaktdaten, Partyfotos etc.) in ganz anderen, unerwünschten Zusammenhängen wieder auftauchen können.
Das gilt in besonderem Maße für Kinder. Diese sind oft leichtfertig bei der Veröffentlichung von Daten und es besteht die Gefahr, dass Erwachsene mit schlechten Absichten auf diese Weise Name und Wohnort von Kindern ausfindig machen. Das ist durch die Verknüpfung von Angaben auf der eigenen Homepage, E-Mail-Adresse und dem elektronischen Telefonbuch leicht möglich.
Wichtigste Regel um Ihre Daten zu schützen: Falls nicht unbedingt notwendig, geben Sie keine personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Alter, Telefonnummer) im Internet bekannt.
Verwenden Sie sichere Passwörter, die aus mindestens acht Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen und keinen Bezug zu Ihnen aufweisen. Halten Sie Ihr Passwort geheim und teilen Sie es anderen nicht mit. Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine unbefugte Person Ihr Passwort herausgefunden hat, sollten Sie sofort Ihr Passwort ändern.
Oft ist es notwendig, persönliche Daten im Internet bekannt zu geben (z.B. beim Onlineshopping). Daher ist es wichtig zu wissen, ob Onlineanbieterinnen bzw. Onlineanbieter seriös agieren und personenbezogene Daten wirklich nur auf Wunsch der Konsumentinnen bzw. Konsumenten weitergeben.
Wenn Sie ein unerwünschtes Foto von sich im Internet finden, welches Sie nicht selbst gemacht haben, haben Sie, vorausgesetzt dass die Veröffentlichung gegen berechtigte Interessen Ihrerseits verstößt, einen Unterlassungsanspruch.
Handelt es sich um ein Foto, dass sie selbst gemacht haben, egal um welches Motiv auch immer, haben Sie einen unbedingten Unterlassungsanspruch und außerdem alle weiteren Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz, insbesondere auch Schadenersatzanspruch.
In beiden Fällen ist die Beauftragung einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts zur Einbringung einer Klage nach dem Urheberrechtsgesetz notwendig. Manchmal hilft aber auch bereits ein Schreiben Ihrer Anwältin bzw. Ihres Anwalts.
Über allfällige Ansprüche gegenüber anderen Internetnutzern informiert Sie Ihr Rechtsanwalt Ihres Vertrauens sehr gerne.
