Im wunderschönen Monat Mai - Heiraten einmal anders
Besitzt ein Kind, das heiratet oder eine eingetragene Partnerschaft eingeht, kein eigenes Vermögen, um sich eine angemessene Ausstattung für die Familiengründung leisten zu können, so sind Eltern oder Großeltern verpflichtet, Geld dafür zur Verfügung zu stellen.
Dieser, früher als Heiratsgut bezeichnete Anspruch ist nach wie vor aktuell und wird nunmehr im Gesetz als Ausstattung bezeichnet. Dieses Recht steht sowohl Frauen wie auch Männern zu.
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Die Fallen des Reisekatalogs
Für jemanden, der eine Reise plant, sind meist Kataloge oder Prospekte eine wichtige Entscheidungshilfe.
Für die im Katalog oder Prospekt zugesagten Leistungen muss der Reiseveranstalter auch einstehen. Wenn die Leistungen nicht in der vereinbarten Form erbracht werden, liegt ein Mangel vor und der Reisende hat Anspruch auf Gewährleistung (verschuldensunabhängig).
Ehegattenunterhalt
Im Zusammenhang mit Scheidungen stellt sich immer wieder die Frage nach dem geltenden Unterhaltsrecht. Die wesentlichen Regelungen sind nachfolgend zusammengestellt.
Der Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf Unterhaltszahlung durch den anderen Ehegatten hängt von der Art der Scheidung ab. Die Frage ob und in welcher Höhe Unterhaltspflicht besteht, ist je nach dem Grund für die Scheidung unterschiedlich zu beantworten.
Allen Varianten gemeinsam ist jedoch Folgendes:
- Berechnungsgrundlage ist immer das monatliche Nettoeinkommen inklusive anteiliger Sonderzahlungen (Monatsnettolohn x 14 : 12)
- bei einer Änderung des Einkommens oder der Beschäftigung eines der Geschiedenen ist der Unterhaltsbetrag neu zu berechnen
- weitere oder neue Unterhaltspflichten des Unterhaltspflichtigen (Kinder, Eltern) vermindern seine Unterhaltspflicht
- ein besonderer, zusätzlicher Bedarf des Unterhaltsberechtigten (durch Krankheit, Diät, Behinderung, ...) erhöht dessen Unterhaltsanspruch
Bei der einvernehmlichen Scheidung trifft das Gesetz keinerlei Vorgaben. Die Parteien vereinbaren völlig frei ob und wer von ihnen unterhaltsberechtigt ist. Auch die Höhe und zeitliche Beschränkungen können völlig frei nach ihren individuellen Bedürfnissen festgelegt werden. Eine Einigung über die Unterhaltsfrage ist jedoch eine Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung.
